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Absender Thema: Neue EU-Richtlinie erlaubt Förderung der großen Wasserkraft
lange
17.10.2001

Beitrag  zitieren
Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und des
Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
3. Oktober 2001


Minister Ulrich Müller und Walter Döring: Wichtiger Schritt für den weiteren Ausbau
der Wasserkraft gelungen


Erfolg für die Stuttgarter Landesregierung in Brüssel: Neue EU-Richtlinie erlaubt Förderung der großen Was-serkraft - Bundesregierung muss mit einer Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nachziehen
_____________________________________________________________
"Die EU ermöglicht mit einer neuen Richtlinie die Förderung von großen Wasserkraftanlagen. Für diese wichti-ge Regelung zum Klimaschutz haben wir seit langem gekämpft. Nun ist die Bundesregierung am Zug. Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz muss nun kon-sequenterweise auch die große Wasserkraft einbezie-hen", forderten Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich Müller und Wirtschaftsminister Walter Döring. Die Lan-desregierung habe sich zum Ziel gesetzt, den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen von derzeit knapp 6 Prozent bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Dazu sei der weitere Ausbau der Wasserkraft in Baden-Württemberg, die bereits rund 5 Prozent der gesamten Stromerzeugung und damit den größten Anteil der rege-nerativen Energiequellen ausmache, unverzichtbar.

"An den großen Flüssen Neckar und Rhein besteht noch ein hohes Ausbaupotential. Um dieses Potential zu nut-zen, bedarf es aber finanzieller Fördermöglichkeiten, die es bislang in keiner Weise gegeben hat", erklärten Mi-nister Ulrich Müller und Minister Walter Döring.

Experten aus beiden Ministerien und der Kraftübertra-gungswerke Rheinfelden AG informierten Abgeordnete des Bundes und des Landes sowie Fachleute der Berliner
Ministerien über den hohen Stellenwert der Wasser-kraft für Baden-Württemberg.
Die Minister Ulrich Müller und Walter Döring sehen sich durch die neue EU-Richtlinie
zur Förderung der Stromerzeugung aus er-neuerbaren Energiequellen bestätigt, die den Mitgliedsstaaten die Gewährung von staatlichen Umweltschutz-beihilfen auch für große Wasserkraftwerke erlaube. "Mit der Benachteiligung der großen Wasserkraft gegenüber anderen erneuerbaren Energien muss endlich Schluss sein. Es ist überfällig, notwendige Aus- und Neubauvor-haben bei großen Wasserkraftwerken in den Förderrahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einzubeziehen. Diesen Standpunkt haben wir in Berlin klar vertreten", sagten Umwelt- und Verkehrsminister
Müller und Wirtschaftsminister Döring.

Beide Minister betonten die Bedeutung der Klima-schutzpolitik für die nachfolgenden Generationen. Ba-den-Württemberg wolle deshalb einen angemessenen Beitrag zum nationalen Ziel leisten, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 25 Prozent zu
reduzieren (Bezugsjahr 1990). Im Land sollen nach dem "Umweltplan Baden-Württemberg" die Gesamtemissio-nen an CO2 von derzeit (Jahr 2000) ca. 77 Mio. Tonnen pro Jahr auf unter 70 Mio. Tonnen pro Jahr bis 2005 und unter 65 Mio. Tonnen jährlich bis 2010 gesenkt werden. Am verstärkten Ausbau der Wasserkraft führe dabei kein Weg vorbei. 90 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen werden mit Hilfe der Wasserkraft erzeugt. Diese bedeutende Rolle könnten zumindest auf absehbare Zeit andere Energieträger wie die Windkraft oder die Solarenergie trotz der guten Forschungsstruktur in Baden-Württemberg und der Fördermöglichkeiten nicht ersetzen.

Allein mit dem Neubau des Wasserkraftwerkes Rhein-felden sowie dem Einbau je einer 5. Turbine in den Kraftwerken Gambsheim und Iffezheim am Oberrhein könnte eine zusätzliche Jahresproduktion von rund 600 Mio. Kilowattstunden erreicht werden. Dies wäre das Doppelte der Solarstromproduktion des vom Bund mit 1 Mrd. DM geförderten 100.000-Dächer-Programmes. Al-lein der Neubau des Wasserkraftwerkes Rheinfelden führe zu einer Verminderung des Ausstoßes von CO2 um 600.000 Tonnen pro Jahr.

Der Aus- und Neubau größerer Wasserkraftwerke, die einen erheblichen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten können, rechne sich aufgrund des harten Preiswettbewerbs auf dem Strommarkt nicht mehr automatisch für die Betreiber. Das Problem großer Wasserkraft liege dabei darin, dass sie zunächst hohe Investitionskosten verursache, die sich erst im Laufe einer langen Nut-zungszeit rentierten.

Die EU-Richtlinie "zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbin-nenmarkt" sehe anspruchsvolle Referenzziele für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (vor allem Biomasse, Solarenergie, Windenergie, Wasser-kraft) vor. So solle Deutschland seinen Anteil von 4,5 Prozent (1997) auf 12,5 Prozent (2010) erhöhen. Wei-terhin solle ein garantierter Herkunftsnachweis für Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Förderung des Handels und zur Verbesserung der Transparenz einge-führt werden. Im Gegensatz zu dieser Richtlinie nehme das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz, das für Strom aus erneuerbaren Energien eine Abnahme- und Vergütungsverpflichtung festlege, Wasserkraftwerke mit einer Kapazität von mehr als 5 MW aus. "Diese Regelung ist für den Klimaschutz kontraproduktiv", erklärten Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich Müller und Wirt-schaftsminister Walter Döring.

Weitere Auskunft:
Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg - Pressestelle
Kernerplatz 9
70182 S t u t t g a r t
Tel: 0711/126-27 81 - 84; Fax: 0711/126-28 80
E-Mail: Poststelle@uvm.bwl.de


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nikolaus geiler
Ak Wasser im BBU
Rennerstr. 10
D- 79106 F r e i b u r g
Tel.: 0761/275 693
Fax: 0761/288 216
e-mail: nik@akwasser.de
http://www.akwasser.de

[admin 14.12.2001 10:11]
 
04.02.2012, 20:18 - (0.007s) Friss, Spammer, friss!