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Thema: Leitziele |
lange 15.06.2001
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Leitziele für eine nachhaltige Entwicklung in Freiburg
Arbeitskreis "Wasser" der lokalen Agenda 21 in Freiburg
Ergänzt nach dem Ergebnis des "Agenda-Tages" am 30.6.2000
1 Wasserbewusstsein wecken
1.1 Breite Information über bestehende Wasserkreisläufe sowie erforderliche und mögliche Massnahmen für einen nachhaltigeren Umgang mit Wasser: Oberflächen-, Regen-, Grund-, Trink- und Abwasser
1.2 Schönheit und Vielfalt natürlicher/naturnaher Gewässer muss für die Menschen "begreifbar" sein/werden
1.3 Information über die Auswirkungen unseres Lebensstils hinsichtlich Wasser wie auch zunehmender weltweiter Verknappungstendenzen
1.4 Historische wasserwirtschaftliche Anlagen: Pflege der Kulturtechniken
1.5 Nachhaltige Massnahmen dürfen finanziell nicht benachteiligt werden, sie sind möglichst zu fördern
2 Minimierung des Energie- und Rohstoffverbrauches durch
2.1 Einsatz von energie- und rohstoffsparenden Methoden bei Wasserver- und Abwasserentsorgung
2.2 Verminderung/Vermeidung von Verunreinigungen (Gewässer, Abwasser) vor energie- und rohstoffintensiver Aufbereitung
2.3 Priorität für den Einsatz regenerativer Energien
3 Minimierung des (urbanen/regionalen) Wasserkreislaufes, Verlangsamung des Wasserautausches zwischen natürlichem und urbanem/regionalem Wasserkreislauf
3.1 Die Entnahme von Grundwasser darf die Neubildungsrate nicht übersteigen, die von Oberflächenwasser darf ökologische Funktionen nicht wesentlich beeinträchtigen (zerstören)
3.2 Förderung der rationellen Wassernutzung durch Wassersparen, Wasserrecycling, betriebliche Wasserkreisläufe
3.3 Förderung des Umganges mit Regenwasser
3.4 Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des städtischen/regionalen Wasserdargebotes
3.5 Prioritäre Nutzung von sich schnell regenerierenden Wasservorkommen
4 Trennung von Schadstoffströmen und Wasserkreisläufen
4.1 Trennung des Abwassers in Teilströme mit angepasster Behandlung
4.2 Rückgewinnung der Wertstoffe aus kommunalen Abwässern
4.3 Alle Möglichkeiten zur Minimierung der Gewässerbelastung sind auszuschöpfen. Die Einleitung persistenter und besonders schädlicher Stoffe ist zu beenden.
5 Naturschonende Nutzung von Wasserressourcen; Förderung der ökologischen Vielfalt und der natürlichen Funktionsfähigkeit aquatischer Ökosysteme
5.1 Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Gewässerfunktionen einschließlich Ufer und
Einzugsgebiet
5.2 Verbesserung der Gewässergüte
5.3 Förderung der Artenvielfalt
5.4 Schutz des Bodens
5.5 Förderung des ökologischen Landbaues
5.6 Förderung des nachhaltigen Hochwasserschutzes
6 Erhalt bzw. Anpassung und Förderung der wasserwirtschaftlichen Institutionen (sachlich,
personell, fachlich)
23.5.2000, BS
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